Klinikum bittet eindringlich um Einhaltung der Hygieneregeln

Nicht alle Besucher:innen beachten die coronabedingten Hygieneregeln, doch nur bei Einhaltung können Besuche weiterhin ermöglicht werden.

Görlitz, 7.10.2010. Nicht alle Besucher:innen des Klinikums halten sich an die coronabedingten Hygieneregeln. „Leider beobachten wir zunehmend Besucher:innen, die ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz kommen. Andere halten die Abstandsregeln nicht ein oder betreten die Patientenzimmer, ohne sich vorher anzumelden und die Kontaktdaten zu erfassen“, sagt Pflegedienstleiterin Janine Dolezel.

„Uns ist sehr bewusst, dass nicht alle Menschen mit diesen Auflagen einverstanden sind. Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sie sich bei einem Besuch unseres Krankenhauses ohne Wenn und Aber an die festgelegten Hygienevorschriften halten müssen“, sagt die Pflegedirektorin Birgit Bieder. Das Klinikum trägt seinen Patient:innen gegenüber eine besondere Verantwortung. Gerade jetzt steigen die Infektionszahlen auch im Landkreis Görlitz. Hinzu kommt die beginnende Erkältungszeit. „Unsere Patienten sind mehr gefährdet als andere, so dass zusätzliche Infektionen, wie zum Beispiel durch das Coronavirus, schwere Verläufe nehmen können“, sagt die Pflegedirektorin. Die erste Pflicht des Krankenhauses ist es, Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen wirksam zu schützen.

„Wir wissen, wie wichtig Besuche für den Heilungsprozess sein können. Deshalb sind wir froh, dass wir sie mit der 1x1x1 Regel ermöglichen können“, sagt Janine Dolezel. Völlig unverständlich ist es daher, dass manche Besucher dem Personal gegenüber regelrecht unwirsch und bisweilen sogar aggressiv auftreten.

Folgende Hygieneregeln dienen dem Schutz aller:

  • Besuch: 1 Besucher pro Patient am Tag für 1 Stunde
  • Besuchszeit: 14-17 Uhr
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Gebäuden!
  • Abstand halten!
  • Händehygiene: Vor dem Eintritt und vor Verlassen des Patientenzimmers sowie des Hauses: Hände desinfizieren!
  • Kontaktdatenerfassung (Formulare auf www.klinikum-goerlitz.de)
  • Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (z.B. grippaler Infekt) und anderen Covid-19-typischen Symptome

Die Einhaltung der Regeln ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass Besuche weiterhin möglich sind.

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Katja Pietsch, M. A.

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