G-BA Patienteninformationen

Datenerhebung zur externen Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Gemäß § 24 Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL sind Krankenhäuser verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren. Folgende Patienteninformationen stehen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Verfügung:

Diese Patienteninformation erläutern das Qualitätssicherungsverfahren und beschreiben die Datenschutzregelungen.Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter: https://www.g-ba.de/.