Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 € für Ihre Behandlung im Krankenhaus pro Tag zu erheben (höchstens bis zu 28 Tage pro Jahr). Das Geld fließt nicht dem Krankenhaus zu, sondern wird an Ihre Krankenkasse abgeführt. Wir bitten Sie, den angefallenen Betrag an der Kasse bar oder per EC-Karte bei Ihrer Entlassung zu entrichten. Versicherte der AOK bzw. Barmer werden direkt über ihre Krankenkasse kontaktiert. 

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:

  • bei Patienten mit Bescheinigung der Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen,
  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • bei ambulanter, teil-, vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus,
  • im Zusammenhang mit Entbindungen,
  • bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung,
  • bei Behandlung wegen anerkannter Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz.


Den Zuzahlungsbetrag bitten wir spätestens am Tag Ihrer Entlassung zu entrichten.