Entlassmanagement

Die lückenlose Folgebehandlung nach der Entlassung aus dem Klinikum ist für Ihre Genesung genauso wichtig, wie die erfolgreiche Therapie bei uns.
Der reibungslose Übergang aus dem Krankenhaus in die ambulante, bzw. nachstationäre Pflege nach Ihrem Klinikaufenthalt ist im Entlassmanagement geregelt. Wir kümmern uns um Ihre lückenlose Anschlussversorgung!
Bereits bei Ihrer Aufnahme werden Sie von unseren Kolleginnen gefragt, ob Sie dem Entlassmanagement zustimmen. Wenn notwendig werden erste entsprechende Maßnahmen eingeleitet und von den an Ihrer Behandlung beteiligten Abteilungen gemeinsam koordiniert, organisiert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Unser Entlassmanagement richtet sich nach dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V. Gerne können Sie sich vorab darüber informieren.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V (Muster) [PDF], 585 KB

Einwilligungserklärung (Muster) [PDF], 256 KB

 

Entlassung

Wir freuen uns, wenn Ihre Gesundheit wieder so weit hergestellt ist, dass Sie entlassen werden können. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Krankenhausarzt darüber, was Sie zu Hause beachten sollten:

  • Welche Medikamente sind wann einzunehmen?
  • Worauf ist bei der Ernährung zu achten?
  • Sind Nachsorgeinformationen nötig?

 

Für Ihren Hausarzt erhalten Sie einen kurzen Bericht. Ein ausführlicher Bericht mit allen Untersuchungs- und Behandlungsergebnissen wird ihm separat zugesandt. Falls Ihnen weiterhin Medikamente gespritzt werden müssen, Verbände zu wechseln sind oder Sie sich noch nicht allein versorgen können, ist ein ambulanter Sozialdienst wichtig. Dafür, bzw. bei Notwendigkeit einer erweiterten Versorgung steht Ihnen unser Sozialdienst zur Verfügung.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihr persönliches Eigentum mitzunehmen und denken Sie an Ihre hinterlegten Gegenstände an der Kasse.