Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Herausforderungen im Leben. Diese Handreichung bietet Ihnen Orientierung und Unterstützung in einer schwierigen Zeit. Sie finden hier emotionale Hilfe, praktische Hinweise und wichtige Informationen für die ersten Schritte nach einem Todesfall.

Erste Schritte: Was ist jetzt wichtig?

  • Unsere Kapelle (Haus C) steht Ihnen als Ort der Ruhe und Besinnung offen.
  • Auf Wunsch können Sie den Abschiedsraum im Klinikum nutzen (Mo.-Fr. 07:00-14:30 Uhr, nach Absprache).
  • Rituale wie Gebete, Gespräche oder das Mitgeben von persönlichen Gegenständen helfen vielen Menschen bei der Trauerbewältigung.

Wählen Sie ein Bestattungsinstitut, das Ihre Wünsche respektiert und Sie bei der Organisation entlastet.

» Diese Dokumente benötigen Sie für das Standesamt zur Beurkundung des Todesfalls:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Eheurkunde oder Stammbuch
  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde eines Ehepartners
     

Was geschieht im Krankenhaus?

  • Der Tod wird von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt. Informationen zur Sterbeursache kann Ihnen ein Arzt mitteilen.
  • Pflegekräfte auf der Station versorgen Ihren verstorbenen Angehörigen würdevoll. Als Ritual wird das Fenster geöffnet, und es werden oft passende Aromaöle verwendet, um eine beruhigende Atmosphäre zu schaffen.
  • die/der Verstorbene wird gewaschen, alle medizinischen Geräte werden entfernt, und sie/er erhält ein sauberes Hemd.
  • Nach etwa zwei Stunden wird der/die Verstorbene in einen speziellen Kühlraum gebracht, wo sie/er bis zur Abholung durch den von Ihnen gewählten Bestatter verbleibt.
  • Nach Absprache mit der Station kann die/der Verstorbene länger im Zimmer verbleiben, sodass Angehörige die Gelegenheit haben, sich zu verabschieden. Die Mitarbeitenden der Station unterstützen Sie dabei gern.
  • Alternativ steht Ihnen unser Abschiedsraum mit einer besonders würdevollen Atmosphäre zur Verfügung. Bitte sprechen Sie Ihren Wunsch mit der Station ab (Mo.-Fr. 07:00-14:30 Uhr).
  • Die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen werden auf der Station hinterlegt und können Ihnen übergeben werden.

Wichtige Behörden und Fristen

Krankenkasse: Versicherung endet mit der Sterbeurkunde.

Hauptzollamt: Falls Kfz-Steuerbefreiung oder Ermäßigung bestand.

Amt für Soziales: Falls Sozialhilfe bezogen wurde.

Agentur für Arbeit: Falls Arbeitslosengeld bezogen wurde.

BAföG-Amt: Falls BAföG bezogen wurde.

Deutsche Rentenversicherung: Meldung und Antrag auf Vorschussrente (Rentenfortzahlung für 3 Monate) möglich.

Familienkasse: Falls Kindergeld oder Kinderzuschlag gezahlt wurde.

Jobcenter: Falls Bürgergeld oder Sozialgeld bezogen wurde. 

Pflegekasse: Falls Pflegegeld bezogen wurde.

Unfallversicherungsträger: Falls Verletztenrente bezogen wurde.

Wohngeldstelle: Falls Wohngeld bezogen wurde.

Meldebehörde: Abmeldung von Personalausweis und Reisepass.
 

Weitere Schritte

beim Nachlassgericht einreichen, falls vorhanden

durch Behörden oder Sozialdienste anfragen, wenn notwendig

Emotionale und praktische Unterstützung

Ingrid Schmidt & Pfarrerin Antje Kruse,
Tel.: +49 3581 37-1113

James-von-Moltke-Str. 6, 02826 Görlitz,
Tel.: +49 3581 873 787 1

Anonym und kostenfrei unter:
0800 1110 - 111 oder 0800 1110 - 222

Weitere Informationen unter kreis-goerlitz.de

Zusätzliche Hinweise

Wählen Sie Kleidung, in welcher die/der Verstorbene bestattet werden soll.

Persönliche Gegenstände wie Brillen, Schmuck oder Fotos können als Grabbeigabe mitgegeben werden.

Planen Sie Rituale oder Gedenkfeiern, um den Abschied würdevoll zu gestalten.