Am 1. März 2023 tritt die 1. Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung in Kraft. Damit werden die in § 28b Absatz 1 Nr. 3 IfSG enthaltenen Testnachweispflichten vor dem Zutritt von Krankenhäusern ausgesetzt.

Das Testcenter vor dem Klinikums-Haupteingang schließt.

Wir freuen uns, damit auch die Besucherregelungen lockern zu können. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt jedoch vorerst für unsere Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Im Interesse der Patienten:innen und eines optimalen Arbeitsablaufes auf den Stationen bitten wir Sie, vorrangig die Zeit von 15-18 Uhr zu nutzen. Zudem hat sich gezeigt, dass eine zeitliche Beschränkung auf max. 1 Stunde sowie eine eingeschränkte Besucherzahl (1-2 Personen) für den Stationsablauf und den Genesungsprozess (Ruhe) sehr vorteilhaft sind.